AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ART Color
1. Allgemeines
Allen Angeboten und Aufträgen liegen unsere nachfolgend im einzelnen aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Preise
Alle genannten Preise sind Netto-Preise und sind freibleibend. Sie verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, ab Werk oder ab Lager per LKW frei Haus. Bei Netto-Warenwert unter EUR 200,00 zuzüglich Frachtkosten. Wird vom Abnehmer ein anderer Versandweg oder eine andere Versandart gewünscht oder verlangt, gehen die damit verbunden Kosten zu Lasten des Abnehmers.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innnerhalb von 30 Tagen netto zahlbar.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer unser Eigentum.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistung des Käufers – insbesondere unter Ausschluß jeglicher Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl auch berechtigt, einen Preisnachlaß zu gewähren (Minderung) oder den Kaufpreis gegen Warenrücknahme zuerstatten (Wandelung).
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.3. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit zu rügen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Der Käufer ist insbesondere verpflichtet, vor der Verwendung der gelieferten Materialien durch eine Probeverarbeitung zu überprüfen, inwieweit die gelieferte Ware zu dem vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Unterläßt der Käufer eine solche Probeverarbeitung, so ist jegliche Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde im Falle von Schäden ausgeschlossen.
6.4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind wowohl gegen der Verkäufer als auch gegen seine Erfüllung-bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.5. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, welche durch das Unterlassen einer Probeverarbeitung oder durch die Mißachtung von Verwendungshinweisen und Anwendungsvorschriften entstanden sind. Die vorausstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die verkauften Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus; die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Altensteig. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nagold bzw. das Landgericht Tübingen.